Informationen zur Psychotherapie im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen und privaten Kassen.
Als psychologische Psychotherapeutin habe ich die Berechtigung zur Durchführung folgender Leistungen bzw. Verfahren:
Verhaltenstherapie Einzeltherapie bei Erwachsenen
Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen.
In der privaten Krankenversicherung hat ihre Kasse in ihrem Vertrag die Kostenübernahme geregelt. Bitte setzen Sie sich zuerst mit ihrer Kasse bzgl. der Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten in Verbindung.
Wenn Sie in einer gesetzlichen Kasse versichert sind:
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch ihre Versichertenkarte bzw. eine Überweisung mit. Nach dem Erstgespräch können 5 probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden. Sie dienen der Abklärung der Diagnose, Motivation, den Zielen und des Behandlungsplan, sowie den Erfolgsaussichten der psychotherapeutischen Behandlung, Auch sie selbst sollten in diesen Sitzungen überprüfen, ob für sie eine psychotherapeutische Behandlung bei diesem Psychotherapeuten infrage kommt. Im Anschluss daran bedarf die weitere Behandlung der Genehmigung durch die Kassen. Der Antrag wird von dem Psychotherapeuten gestellt, außerdem ist ein Konsiliarbericht zum Ausschluss einer körperlichen Erkrankung durch einen Arzt notwendig. Der mögliche Leistungsumfang umfaßt insgesamt maximal 80 Sitzungen. Die Dauer einer Therapie richtet sich nach der jeweiligen individuellen Indikation. Oftmals sind auch nur wenige Stunden notwendig.